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PM 03/2017 – Bund fördert Ausbau der Teilhabeberatung in Bremen-Walle mit rund 160.000 Euro

Anlässlich der Förderzusage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erklärt Uwe Schmidt:

 

„Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Menschen Bremen e.V. in meinem Wahlkreis für die Dauer vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 mit Bundesmitteln in Höhe von rund 160.000 Euro gefördert wird. Die Mittel dienen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Über diese Förderzusage freue ich mich sehr. Sie ist ein wichtiges Signal zum Ausbau der Beratungsangebote vor Ort und zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“, so Uwe Schmidt.

 

Mit dem in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Bundesteilhabegesetz wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen. „Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen wollen mehr Selbstbestimmung für eine individuelle und ihren persönlichen Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung. Gute Beratung kann sie dabei nachhaltig unterstützen“, so Schmidt weiter.

 

Die neue Teilhabeberatung soll insbesondere im Vorfeld der Beantragung von konkreten Leistungen Information und Orientierung geben, vor allem zu individuellen Teilhabemöglichkeiten und -leistungen sowie zum Teilhabeprozess und Verfahrensablauf. „Der Bund wird beginnend ab dem 1. Januar 2018 jährlich insgesamt 58 Millionen Euro in eine unabhängige Beratung investieren, damit Betroffene und ihre Familien gut informiert und ausreichend unterstützt werden. Dies trägt zur Verbesserung der Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen bei“, so Schmidt abschließend.