Pressemitteilungen

PM 05/2018 – Jetzt für Stipendium bewerben: Mit dem Bundestag für ein Jahr in die USA

Das Parlamentarische Patenschafts Programm geht in die nächste Runde. Zum Bewerbungsstart für das Austauschjahr 2019/2020 erklärt der Bundestagsabgeordnete Uwe Schmidt:

 

„Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) bietet jungen Menschen eine einmalige Chance auf ein Austauschjahr in den USA – ausgestattet mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages. Die Schülerinnen und Schüler besuchen in den USA eine High School, die jungen Berufstätigen gehen auf ein College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb“, so der Abgeordnete Uwe Schmidt. Das PPP-Stipendium umfasst die Kosten für die Reise, Vorbereitung und Betreuung sowie notwendige Versicherungen.

 

„Ich möchte interessierte Schülerinnen und Schüler aus der Seestadt, aus Bremen-Nord und dem Westen Bremens ermuntern, diese Möglichkeit zu nutzen und sich für das PPP zu bewerben“, so Schmidt. Die Bewerbungsfrist endet am 14. September 2018. „Für Deutschland sind enge und gute Verbindungen zu den USA sehr wichtig. Das Austauschjahr ist für die Jugendlichen eine Chance, unser Land als Juniorbotschafter in den USA zu repräsentieren und von unserer Kultur und unseren Werten zu berichten“, erklärt Schmidt.

 

Im Austauschjahr 2018/2019 hat Uwe Schmidt die Patenschaft für die junge Bremerhavenerin Celina T. übernommen, die im Sommer in die USA geht. „Celina ist eine engagierte junge Frau. Ich bin überzeugt, dass sie ihren Weg gehen und die Aufgabe als Juniorbotschafterin bestens ausfüllen wird“, so Schmidt. Die Schülerin selbst fiebert der Ausreise bereits entgegen: „Tag für Tag steigt die Aufregung und Vorfreude und ich blicke zuversichtlich auf das sich immer schneller nähernde Jahr.“

 

Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses für junge Deutsche und US-Amerikaner. In Deutschland nominieren die Bundestagsabgeordneten in den Wahlkreisen die PPP-Stipendiatinnen und Stipendiaten nach einer unabhängigen Vorauswahl und übernehmen für sie eine Patenschaft.

 

Bewerben können sich bundesweit Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2019) mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind. Junge Berufstätige müssen bis zur Ausreise (31.7.2019) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt höchstens 24 Jahre alt sein. Alle Informationen zum PPP und zur Bewerbung sind zu finden unter: www.bundestag.de/ppp